
Niederschriften
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Niederschrift über die 56. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 03.06.2025
Tektur Neubau Wohngebäude OT Setzplatz
Im Ortsteil Setzplatz hat ein Bauwerber einen genehmigten Plan zur Errichtung eines Wohngebäudes. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur großen Laine wurde das Gebäude aus Gründen des Hochwasserschutzes mit einem nichtrechteckigen Grundriss geplant. Mit dem nun vorliegenden Tekturantrag beantragt der Bauwerber das Gebäude ab dem ersten Stock, bei dem der Hochwasserschutz nicht mehr relevant ist, mit einem rechteckigen Grundriss zu errichten. Der Erste Stock kragt dadurch über dem Erdgeschoss auf der Bachseite etwas aus. Insgesamt wird das Gebäude durch die Tektur aus Sicht des Gemeinderates gefälliger.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Tekturantrag des gemeindliche Einvernehmen.
Familienpate Süd Vertragsverlängerung
Der Vertrag für das Projekt „Familienpaten Süd“ läuft zum 30.11.2025 aus. Für die Verlängerung des Vertrages liegt nun die Finanzplanung der Diakonie für die Jahre 2026 bis 2028 vor. Die Projektkosten steigen von 25.381,47 € für das Jahr 2026 über 26.606,78 € für 2027 auf 27.887,12 € für das Jahr 2028. Hauptkostenfaktor des Projektes sind die Lohnkosten für die Pädagogische Fachkraft, die mit 10 Wochenstunden das Projekt koordiniert. 2023 gab es 7 Patenschaften, 2024 waren es 5 und aktuell sind es nur noch 4 Patenschaften. Der Gemeinderat sieht das Verhältnis zwischen den 10 bezahlten Arbeitsstunden der Projektkoordination zu den aktuell 12 ehrenamtlich geleisteten Wochenstunden der Familienpaten als völlig unverhältnismäßig an. Der Landkreis und das KoKi Netzwerk haben sich aus der Finanzierung des Familienpatenprojektes zurückgezogen. Um Alternativen zur Projektsteuerung zu dem als wertvoll erachteten ehrenamtlichen Patenstunden zu hinterfragen soll eine Entscheidung über die weitere Finanzierung auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt werden.
Fahrradservicestationen
Im Gemeindebereich sollen 3 Fahrradstationen errichtet werden. Diese sollen am Parkplatz Tannern, vor dem Rathaus und in Niedernach aufgestellt werden, um das Gemeindegebiet bestmöglich abzudecken. Der Stückpreis liegt bei 1.763,98 € brutto inklusive Fracht. Sofern die Gemeinde 3 Stück erwirbt, würde eine Firma die Kosten für 2 Servicestationen übernehmen, sofern diese ihr Werbelogo darauf platzieren darf.
Beschluss:
Es sollen 3 Fahrradservicestationen für insgesamt 5.291,93 € brutto inkl. Fracht erworben werden.
Errichtung Mobilfunkmast OT Niedernach
Von der Firma Telefonica ist eine Standortanfrage am südlichen Walchensee bei Niedernach eingegangen. In dem Bereich ist die Errichtung eines Mobilfunkmastes sinnvoll, da die Abdeckung im Bereich der Niedernacher Bucht bislang sehr schlecht ist. Für die vielen Erholungssuchenden wie auch für den Betrieb der Parkautomaten wäre eine bessere Mobilfunkabdeckung wünschenswert. Deshalb hat der Gemeinderat keine Einwände gegen die Standortanfrage
Niederschrift über die 55. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 06.05.2025
Haushalt 2025
Der Haushaltsentwurf 2025 wurde in der vorangegangenen Ausschusssitzung intensiv beraten. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet und in die Haushaltssatzung übernommen. Der Haushalt 2025 hat ein Gesamtvolumen von 2.512.976 Euro.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zu und genehmigt den Haushaltsplan 2025 mit dem Finanzplan für die Planungsjahre 2026 bis 2028 sowie den Stellenplan.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 schließt im Verwaltungshaushalt mit 2.078.156 Euro und im Vermögenshaushalt mit 434.820 Euro ab.
Aufhebung Bebauungsplan Setzplatz 1 und Setzplatz 2
In seiner Sitzung am 14.01.2025 hat der Gemeinderat die Aufhebung der beiden Bebauungspläne „Setzplatz 1“ und „Setzplatz 2“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurf ( § 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) fand vom 27.03.2025 bis zum 02.05.2025 statt. Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange wurden keine Einwände erhoben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Bebauungspläne „Setzplatz 1“ und „Setzplatz 2“ um in den bisherigen Geltungsbereichen der beiden Bebauungsplänen eine Nachverdichtung nach den Maßgaben des § 34 BauGB (Innenbereich) zu ermöglichen.
GR Grünwald von der Beratung und Abstimmung wegen Befangenheit ausgeschlossen.
Tektur Bauantrag Sachenbach
Mit dem BA 2023/0027 wurde in Sachenbach der Umbau eines Bestandsgebäudes und darin die Nutzungsänderung von bestehenden Gästezimmern zu 2 Ferienwohnungen sowie der Einbau einer zusätzlichen Wohnung genehmigt. Zu diesem Bauantrag liegt ein Tekturantrag vor, mit dem die Änderung der Raumaufteilung sowie der Einbau eines Lichtelements hinter dem Zierbund im Giebeldreieck beantragt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Tekturantrag unter Abweichung des § 8 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des zurückgesetzten Lichtelements das gemeindliche Einvernehmen.
Bauantrag Erweiterung einer Abbundhalle OT Niggeln
Im Ortsteil Niggeln beantragt ein Bauwerber den Anbau an eine bestehende Abbundhalle. Diese soll um 12 Meter in westliche Richtung erweitert werden. Da die Fenster der Hallentore eine liegende Fenstergliederung haben erfordern diese eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteil dem Bauantrag zur Erweiterung der Halle unter Abweichung von § 8 Abs. 1 der Gewerbehalle bezüglich der Fenster in den Hallentoren das gemeindliche Einvernehmen.
2. BGM Danner und 3. BGM Kohlhauf wegen Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Termin Rechnungsprüfung
Als Termin für die örtliche Rechnungsprüfung schlägt die Verwaltung Mittwoch, den 11.06. um 14:00h vor.
Beschluss:
Die örtliche Rechnungsprüfung findet am 11.06.2025 um 14:00h statt. Diese führen neben dem Zweiten Bürgermeister danner als Leiter des Rechnungsprüfungsausschusses die Gemeinderäte Gudelius und Danner durch .
Reparaturarbeiten Laindlweg
Die Gemeinde hat die Bauträgerschaft für die Reparaturarbeiten an der Forststraße ins Laindl übernommen. Am 17.04. fand im Rathaus die Angebotseröffnung statt. Drei gültige Angebote wurden für die Arbeiten abgegeben. Die Vergabe erfolgt im nichtöffentlichen Sitzungsteil.
Isolierte Befreiung BBPlan Kircheggarten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kircheggarten“ beantragt ein Hausbesitzer die Errichtung eines zweiten verfahrensfreien Nebengebäudes. Hierzu liegt eine Skizze des geplanten Carports mit einer Grundfläche von ca 45 m² vor. Da für das bestehende Nebengebäude eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn vorliegt kann das Gebäude als Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO errichtet werden. Da im Bebauungsplan nur ein Nebengebäude zulässig ist beantragt der Bauwerber eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan zur Errichtung eines zweiten Nebengebäudes.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Befreiung von Punkt 5.1 des Bebauungsplan „Kircheggarten“ zur Errichtung eines zweiten Nebengebäudes im Freistellungsverfahren.