Sitzungssaal, © Gemeinde Jachenau
Niederschriften
mehr

Niederschriften

Niederschrift über die 44. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 14.05.2024

Abbruch und Neubau Nebengebäude OT Setzplatz

Der Bauherr hat den Bauantrag zurückgezogen.

 

Anbau Rinderstall OT Erbhof – Antrag auf Abweichung OGS

Für die Tektur des Bauantrages BA 2023/1358 fordert das Kreisbauamt zwei Abweichungen von der Ortgestaltungssatzung.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag unter Abweichung von § 5 Abs. 1 und § 5 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung das gemeindliche Einvernehmen.

 

Vergabe Hausnummer Setzplatz

Für ein am Setzplatz im Bau befindliches EFH beantragen die Besitzer eine Hausnummer.

Beschluss:

Für das auf der Fl.Nr. 256/18 zu errichtende Gebäude wird die Hausnummer „Setzplatz 35“ vergeben.

 

Benutzung Gemeindegrund für Bauarbeiten

Für eine Dachsanierung beantragt eine Zimmerei die Benutzung einer Teilfläche eines Gemeindegrundes zur Aufstellung des Baukranes. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist dies auf dem Grundstücks des Bauherrn nicht möglich. Der Gemeinderat möchte über künftige Benutzungsgebühren abhängig von der Art, der Dauer und der Größe der in Anspruch genommenen Fläche individuell über die jeweilige Benutzungsgebühr entscheiden.

Beschluss:

Für die Benutzung der Teilfläche von der Fl.Nr. 196/2 wird eine Gebühr in Höhe von 200 € erhoben.

 

Spendenanfrage Rettungswache Kochel

In Kochel wird für die Berg- und die Wasserwacht eine neue Rettungswache errichtet, für die um eine Spende gebeten wird. Ein Teil des Einsatzgebietes der Bergwacht Kochel im südlichen Bereich des Jochberges liegt auf Jachenauer Flur.

Beschluss:

Der Gemeinderat gewährt für den Bau der neuen Rettungswache der Berg- und der Wasserwacht in Kochel einen Spende in Höhe von 1.000,- €

 

Vorschläge für Umweltpreis

Der Landkreis schreibt seit 1993 für besondere Leistungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes den Umweltpreis aus. So auch dieses Jahr. Vorschläge können bis 31.05.2024 eingereicht werden. Der Gemeinderat möchte die Schwendaktion an der Schronbachalm vorschlagen. Gerade wegen der aus seiner Sicht überzogen negativen Berichterstattung möchte er ein Zeichen der Unterstützung für diese Maßnahme zur Freihaltung bzw. Wiederherstellung der Lichtflächen an der Schronbachalm für die Erhaltung der Biodiversität setzen.

Außerdem soll sich die Gemeinde selbst mit der Uferpflege, der Parkraumbewirtschaftung, den Mobiltoiletten und der Müllsammlung zur Erhaltung des Walchenseesüdufers sowohl als Landschaftschutz- und gleichzeitig Naherholungsgebiet für den Umweltpreis bewerben.

 

Haushalt 2024 – Genehmigung Rechtsaufsicht

 Der Haushaltsentwurf und die Haushaltssatzung 2024 wurden von der Rechtsaufsicht geprüft und genehmigt. Die Stellungnahme der Rechtsaufsicht wurde verlesen. Die Haushaltssatzung 2024 wurde nach der Genehmigung ausgehängt.

 

Sachstand Sanierung Trinkwasserversorgung

Bürgermeister Rauchenberger informierte über den Sachstand bei der Sanierung der Trinkwasserversorgung. Vom Anlagenbauer wurde die elektrische Steuerung im Pumpenhaus, im Zählerschacht und beim Hochbehälter erneuert. Es wurden jeweils elektronische Wasserzähler und Pegelmesser eingebaut. Die Überwachung kann nun zeitgemäß digital erfolgen. Der Brunnenschacht 1 wurde von der Sanierungsfirma mittels Druckwellenimpuls-Verfahren gereinigt und gespült. Außerdem wurde eine neue Förderpumpe installiert. Die Sanierung des Brunnenschachtes 2 sowie der Austausch der zweiten Förderpumpe soll planmäßig Ende Juni erfolgen.


Niederschrift über die 43. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 09.04.2024

Neubau Spenglerei OT Point – Abweichungen OGS

Dem Bauantrag wurde in der Sitzung am 16.01.2024 bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es sind noch zwei Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung (OGS) erforderlich.  

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt für den Bauantrag die Abweichung von § 4 Abs. 2 für die Dachüberstände sowie von § 7 Abs. 1 für die Holzverschalung von der Ortsgestaltungssatzung.

 

Nutzungsänderung Speicher zu Wohnraum im OT Mühle

Im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Mühle“ liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung eines Speicherraums in eine Wohneinheit mit Balkon vor. Der Bestand wiest eine Abweichung von § 4 Abs. 1 und 2 aus.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Nutzungsänderung unter Abweichung des bestehenden Baukörpers im Bezug auf die Dachform von § 4 Abs. 1 und 2 der OGS das gemeindliche Einvernehmen.

 

Neubau EFH OT Setzplatz – Ergänzung zum Eingabeplan

Beim in der Sitzung am 12.12.2013 bereits behandelten Bauantrag wurde die Garage nun so versetzt, dass sie nun jeweils einen Abstand von 1,0 m von den angrenzenden Verkehrsflächen einhält. Zudem wurde das südseitige Vordach auf 1,80 m verlängert.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen. 

 

Erweiterung einer landw. Lagerhalle OT Achner

Im Ortsteil Achner beantragt ein Landwirt einen Anbau an eine bestehende Lagerhalle. In den Anbau sollen ein Hackschnitzellager, landwirtschaftliche Geräte sowie ein Viehunterstand untergebracht werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag unter Abweichung der § 3 Abs. 2 (nichtrechteckiger Grundriss), § 4 Abs. 2 (südseitig verlängertes Vordach) sowie § 7 Abs. 1 (Holzverschalung im EG) das gemeindliche Einvernehmen.

 

Neubau EFH OT Obernach – 1. Tektur

Zum genehmigten Bauantrag BA 2023/0033 liegt dem Gemeinderat ein Tekturantrag vor. Mit diesem beantragt der Bauwerber eine niedrigeres Gebäude mit einer traufseitigen Wandhöhe von nunmehr 5,70 m. Das Dachgeschoss entfällt dadurch. Der Grundriss bleibt unverändert.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Tekturantrag das gemeindliche Einvernehmen.

 

Neubau Wohnhaus mit 3 WE im OT Wieden – 1. Tektur

Zum genehmigten Bauantrag 306/2024 beantragt der Bauwerber durch den Tekturantrag die Richtigstellung der Bezugshöhe. Dies ist aufgrund eines Planungsfehlers erforderlich.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Tekturantrag das gemeindliche Einvernehmen.

 

Haushalt 2024

Der Haushaltsentwurf 2024 wurde durch die Verwaltung erstellt. Die Steigerung im Verwaltungshaushalt ist vornehmlich durch die gestiegenen Lohnkosten verursacht. Die Ausgaben im Vermögenshaushalt werden durch noch ausstehende Fördermittel des Landes sowie durch eine Rücklagenentnahme finanziert.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zu und genehmigt den Haushaltsplan 2024 mit dem Finanzplan für die Planungsjahre 2025 bis 2027 sowie den Stellenplan.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 schließt
im Verwaltungshaushalt mit 2.044.763 Euro und
im Vermögenshaushalt mit 658.820 Euro ab.

 

Energiebeschaffung über 17er Kommunal

Die Gemeinde Jachenau ist Gesellschafterin in der 17er Oberlandenergie GmbH. Die 17er Oberlandenergie GmbH ist ein Zusammenschluss der Gemeindewerke Murnau und den Stadtwerken Bad Tölz, Geretsried, Penzberg und Wolfratshausen sowie über 30 weiterer Gemeinden im Oberland in Bayern. Durch die Neugründung einer neuen, rein kommunalen, Tochter – GmbH kann die Gemeinde Jachenau über die neu zu gründende GmbH Ihren Strombedarf ohne Vergabeverfahren beschaffen.

Beschluss:

Der Errichtung der 17er Kommunalpartner GmbH als Tochtergesellschaft der 17er Oberlandenergie GmbH in der Rechtsform einer GmbH wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen rechtlichen Handlungen vorzunehmen. Insbesondere wird er ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der 17er Oberlandenergie GmbH der Errichtung der Tochtergesellschaft zuzustimmen.

Beschluss:

Die Beschaffung des zukünftigen Strombedarfs von der 17er Kommunalpartner GmbH wird beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Lieferverträge abzuschließen und alle weiteren erforderlichen rechtlichen Handlungen vorzunehmen.

 

Es erfolgten keine Einwände gegen den zusätzlichen Tagesordnungspunkt:

Hausnummernvergabe Obernach

In Obernach wurde für ein zu errichtendes Haus eine Hausnummer beantragt. Die zu vergebende Hausnummer wurde mit der Gemeinde Wallgau abgestimmt.

Beschluss:

Für das auf der Fl.Nr. 1496/8 zu errichtende Haus wird die Hausnummer „Obernach 11“ vergeben.