Sitzungssaal, © Gemeinde Jachenau
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Niederschrift über die 41. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 07.02.2024

 

Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses im OT Dorf

Dem Bauantrag wurde in der Sitzung am 16.01.2024 bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Aufgrund der Holzvertäfelung, wie beim bestehenden Gebäudeanbau, ist eine Abweichung von § 7 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung erforderlich.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt die Genehmigung zur Abweichung von § 7 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung in Bezug auf die Holzverschalung des einstöckigen Anbaus.

 

Einfamilienhaus OT Setzplatz / Abweichung OGS

Die Errichtung des Einfamilienhauses wurde in der Sitzung vom 16.01.2024 bereits behandelt. Die an der südöstlichen Grundstücksgrenze geplante Doppelgarage weist jedoch nicht die nach § 11 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung erforderlichen Abstände zu öffentlichen Verkehrsflächen auf. Der erforderliche Abstand von 1,0 Meter wird weder zur südliche des Grundstückes befindlichen Straßenfläche „Rechen“, noch zum östliche des Grundstückes verlaufenden und öffentlich gewidmeten Fußweges Nr. 9 „Setzplatz – Lainerbrücke“ eingehalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteil die Genehmigung zur Abweichung von § 11 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung.

 

Bürgerversammlung 10.03.2024

Am Sonntag, den 10.03.2024 findet die Bürgerversammlung um 10:00h im Schützenhaus statt. Anträge für die Bürgerversammlung sind bis 01.03.2024 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung enzureichen.

 

Antrag auf Grundstücksteilung

Auf der Fl.Nr. 1261 liegt ein Antrag auf Grundstücksteilung vor. Es liegen keine Bedenken der Gemeinde im Hinblick auf § 19 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Grundstücksteilung vor.

Beschluss:

Die Gemeinde Jachenau erhebt keine Einwände gegen die Grundstücksteilung der Fl.Nr. 1261.

 

Bestellung Wahlvorstand Europawahl am 09.06.2024

Am 09.06.2024 ist die Europawahl. Für diese ist ein Urnenwahl- und ein Briefwahlvorstand zu bestellen. Es werden folgende Vorschläge gemacht:

Wahlvorstand Urnenwahl:

  • Wahlleiter:                            Rauchenberger Klaus
  • Stv. Wahlleiter:                     Kohlhauf Georg
  • Schriftführer:                        Kellner Felix
  • Stv. Schriftführer:                 Riesch Georg jun.
  • Beisitzer:                               Demmel Andreas

 

Wahlvorstand Briefwahl:

  • Wahlleiter:                            Danner Sepp
  • Stv. Wahlleiter:                     Orterer Josef
  • Schriftführer:                        Fischer Rosi
  • Stv. Schriftführer:                 Stock Klaus
  • Beisitzer:                              Grünwald Eugenie
  • Beisitzer:                              Gudelius Jost

Beschluss:

Zur Europawahl am 10.06.2024 wird der Wahlvorstand für die Urnenwahl und der Wahlvorstand für die Briefwahl wie vorgeschlagen berufen.


 

Niederschrift über die 40. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 16.01.2024

 

Erweiterung eines Wohn- und Geschäftshauses im OT Dorf

Am Dorfladen soll der bestehende Anbau um die westliche und südliche Gebäudeseite verlängert werden. Der Gemeinderat begrüßt den Erwerb des Gebäudes durch den Betreiber, wodurch der Fortbestand gesichert ist und unterstützt die Erweiterungspläne. Durch die Form des Baukörpers sowie des Pultdaches sind Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung (OGS) für den Gewerbebau erforderlich.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen und genehmigt die Abweichungen bezüglich der nichtrechteckigen Grundrissform von § 3 Abs. 2 und bezüglich des Pultdaches von § 4 Abs. 1 der OGS.

 

Neubau einer Spenglerei mit Gerüstlagerhalle und Betriebsleiterwohnung im OT Point

Dem Gemeinderat liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Spenglerei mit Gerüstlagerhalle und Betriebsleiterwohnung im OT Point vor. Durch die Verlängerung des Daches über die Kellerabfahrt ist auch hier eine Abweichung von § 4 Abs. 1 bezüglich der Dachform erforderlich. Der Grundriss des Gewerbebaus weicht von § 3 Abs. 2 der OGS durch die nichtrechteckige Grundrissform ab.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag unter Abweichung der § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 der OGS das gemeindliche Einvernehmen.

 

Abbruch und Ersatzbau eines Nebengebäudes mit Garage im OT Setzplatz

Im Ortsteil Setzplatz soll eine bestehende Garage durch einen größeren Neubau ersetzt werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten soll der Baukörper einen leicht trapezförmigen Grundriss haben und dadurch von § 3 Abs. 2 der Ortsgestaltungssatzung abweichen. Da es sich um eine verkehrsberuhigte Nebenstraße handelt wird der Verkürzung des Stauraums vor der Garage auf 3,50 Meter zugstimmt (§ 11 Abs. 2 OGS).

Beschluss:

Der Gemeinderat erteil dem Bauantrag unter Abweichung der § 3 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 der OGS das gemeindliche Einvernehmen.

 

Jahresrechnung 2022

Die Jahresrechnung 2022 wurde am 08.12.2023 rechtskräftig abgeschlossen. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat erläutert und von diesem geprüft. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon mit einem früheren Gemeinderatsbeschuss erfolgt ist, hiermit nach Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:

Feststellung des Ergebnisses

Verwaltungshaushalt

Bereinigte Sollausgaben:                 2.227.798,50 €

Bereinigte Solleinnahmen:              2.227.798,50 €

Vermögenshaushalt

Bereinigte Sollausgabe:                  1.446.733,99 €

Bereinigte Solleinnahmen:              1.446.733,99 €

Gesamthaushalt

Bereinigte Sollausgaben:                   3.674.532,49 €

Bereinigte Solleinnahmen:                3.674.532,49 €

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Verwahrgelder und Vorschüsse

Unerledigte Verwahrgelder:          69.521,27 €

Unerledigte Vorschüsse:              - 3,406,10 €

Stand der Rücklagen und der Schulden

Rücklagen

Stand zum 01.01.2022:                            730.305,- €

Abgänge:                                                            0,00 €

Zugänge:                                                  548.664,- €

Stand zum 31.12.2022:                          1.278.969,- €

Schulden

Stand zum 01.01.2022:                           1.509.629,- €

Aufnahmen:                                                          0,00 €

Tilgungen:                                                    30.075,- €

   Stand 31.12.2022:                                1.479.554,- €

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2022 wird mit den vorgenannten Ergebnissen genehmigt.