
Niederschriften
Niederschrift über die 31. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 14.03.2023
Bauantrag Bebauungsplan Friedelweide Nutzungsänderung von Speicherraum
Der Bauwerber möchte im Geltungsbereich des Bebauungsplans Friedelweide zwei Speicherräume zur gewerblichen Vermietung umnutzen. Außerdem werden die Raumhöhen und damit die Decken im wohnwirtschaftlichen Gebäudeteil umgeplant.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteil dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Parkgebührenordnung
Am Ausweichparkplatz an der Mautstelle Niedernach soll ein kostenloses 2-Stunden-Ticket angeboten werden. Außerdem wird nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht der Paragraph 6 „Ausnahmen und Befreiungen“ mit einem sachlichen Grund versehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Parkgebührenordnung in der Fassung vom 10.03.2023.
Jugendschöffen 2024 – 28
Für die Jugendschöffenwahl für die Periode von 2024 bis 2028 werden Kandidaten gesucht. Die Gemeinde soll 5 männliche und 5 weibliche Bewerber melden. Interessierte Bürgeinnen und Bürger können sich Die Aufnahme in die Listen bis 31.03. in der Gemeindeverwaltung beantragen. Im Anschluss werden die Listen für eine Woche zur öffentlichen Einsichtnahme vom 03.04. bis 10.04.2023 öffentliche ausgehängt und im Anschluss ans Amtsgericht übermittelt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufnahmefrist in die Jugendschöffenliste bis 31.03.2023 und den anschließenden Aushang der Listen bis 10.04.2023.
Niederschrift über die 30. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 07.02.2023
Aufstellung Einbeziehungssatzung OT Mühle
Die Flurnummern 134/2 und 134/3 südlich des Ortsteils Mühle sind bauplanungsrechtlich Außenbereich. Um eine wohnwirtschaftliche Nutzung auf den bislang gewerblichen Gebäuden zu ermöglichen sollen diese im Rahmen einer Einbeziehungssatzung nach §34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den angrenzenden Innenbereich einbezogen werden. Die anfallenden Planungskosten werden über einen bereits geschlossenen städtebaulichen Vertrag von den Grundstückseigentümern vollumfänglich getragen. Die Zufahrt zur Fl.Nr. 134/2 über die Fl.Nr. 134 muss grundbuchmäßig gesichert werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung entlang der Grundstücksgrenzen der beiden Flurnummern 134/2 und 134/3 gegen Übernahme der Planungskosten durch die Grundstückseigentümer.
Bauantrag Wohnhaus mit Garage OT Obernach
Dem Bauwerber wurde ein Vorbescheid im Jahr 2022 mit gemeindlichem Einvernehmen vom Kreisbauamt genehmigt. Der nun eingereichte Bauantrag weicht durch eine größere überbaute Fläche und zusätzliche Nebengebäude von diesem Vorbescheid ab. Der Gemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen nur im Rahmen des genehmigten Vorbescheides in Aussicht.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteil dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Bauantrag Einbau einer Austragswohnung OT Sachenbach
Im Ortsteil Sachenbach soll in ein Bestandsgebäude eine Austragswohnung eingebaut, sowie ein Balkon und ein Carport an das Gebäude angebaut werden. Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden vollumfänglich eingehalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteil dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Bauantrag Nutzungsänderung zu 2 Ferienwohnungen sowie Einbau einer Wohnung im OT Sachenbach
In einem Bestandsgebäude sollen bestehende Gästezimmer zu zwei Ferienwohnungen umgebaut, sowie eine zusätzliche Wohnung im Dachgeschoß eingebaut werden. Der Zugang erfolgt über eine neue Außentreppe.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteil dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
-Zweiter Bürgermeister Danner übernimmt für den Tagesordnungspunkt 5 die Sitzungsleitung-
Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit Garagen OT Laich
Dem Gemeinderat liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten samt Garage und Stellplätzen vor. Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich. Die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde wird durch den eingereichten Plan vollumfänglich eingehalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteil dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Bürgermeister Rauchenberger von der Abstimmung wegen Befangenheit ausgeschlossen
-Bürgermeister Rauchenberger übernimmt wieder die Sitzungsleitung-
Schöffenwahl 2024-28
Zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ist die Gemeinde Jachenau vom Landgericht München II aufgefordert mindestens einen Kandidaten vorzuschlagen. Gemeinderat Josef Orterer erklärt sich bereit sich der Wahl zum Schöffenrichter zu stellen. Er wird zur Wahl vorgeschlagen.
Bürgermeister Rauchenberger bedankte sich sehr herzlich bei Gemeinderätin Eugenie Grünwald, die das Amt der Schöffenrichterin aktuell mit großem Engagement bekleidet, für die neue Amtszeit aus beruflichen Gründen aber nichtmehr zur Verfügung steht.
Niederschrift über die 29. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 17.01.2023
Ausschüttung Van de Loo - Stiftung
Der Gemeinderat gewährt dem Gebirgstrachtenverein Jachenau e.V. einen Zuschuss in Höhe von 1.000,- €. Mit dem Geld wird der Erwerb von Trachtenkleidung für die Vereinsjugend unterstützt. Bürgermeister Rauchenberger übergab das Geld an den Vereinsvorstand Andreas Orterer.
Außenbereichssatzung Point
In der Sitzung am 09.11.2021 wurde die Aufstellung der Außenbereichssatzung im Ortsteil Point beschlossen. Das Satzungsgebiet liegt derzeit teilweise im Überschwemmungsgebiet HQ 100. Nach Abschluss der in Planung befindlichen „Hochwasserschutzmaßnahme Große Laine“ liegt das Plangebiet nicht mehr im HQ 100 Gebiet. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat in seiner Stellungnahme zum Satzungsentwurf Maßnahmen zum Hochwasserschutz bis zum Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahme dringend empfohlen. Diese Empfehlungen sollen nicht in den Satzungstext übernommen werden da sie nach Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahme hinfällig werden. Bis dahin werden die Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes aber vollumfänglich im Rahmen eines Bauantrages im Satzungsgebiet zur Auflage gemacht.
Beschluss:
Die Außenbereichssatzung „Point“ wird im Entwurf vom 23.11.2021 beschlossen. Solange sich Einzelbauanträge im Überschwemmungsgebiet HQ 100 befinden werden diese mit den Auflagen gemäß der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 14.12.2022 versehen.
Sondertilgung Darlehen Spurgerät
Das variable Darlehen, mit dem das Loipenspurgerät finanziert wurde, hat einen aktuellen Stand von 53.450,- €. Aufgrund des steigenden Zinsniveaus ist der Zinssatz auf zuletzt 3,00% gestiegen. Rücklagen sind in entsprechender Höhe vorhanden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Sondertilgung des variablen Darlehens über 53.450,- € zuzüglich Tageszinsen bis zum Tilgungsdatum sowie die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in entsprechender Höhe.
Protokoll Brückenprüfungen
Das Ingenieurbüro Ostler hat alle gemeindeeigenen Brückenbauwerke begutachtet und darüber ein Prüfprotokoll gefertigt. Alle Brücken sollen von Bewuchs befreit und gereinigt werden. Die im Gutachten empfohlenen Sanierungsarbeiten sollen durch eine Fachfirma sukzessive nach Dringlichkeit abgearbeitet werden. Da die bestehenden Holzgeländer oft ausgetauscht werden müssen soll der schrittweise Austausch durch Eisengeländer geprüft werden.
Notstromaggregat Wasserversorgung
Um für einen Stromausfall gerüstet zu sein soll ein Zapfwellenaggregat für die Wasserversorgung angeschafft werden. Um die Pumpe im Pumpenhaus nachhaltig betreiben zu können ist eine Leistung von mindestens 50 kVA erforderlich.
Beschluss:
Es soll ein Zapfwellenaggregat der Firma Geko mit einer Leistung von 60 kVA angeschafft werden.
Niederschrift über die 28. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 13.12.2022
Tektur zu Altenteilhaus mit Ferienwohnung im OT Mühle
Dem Bauantrag wurde bereits in der Sitzung am 06.04.2021 und am 03.05.2022 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auf Anraten des Wasserwirtschaftsamtes wird nun eine Tektur eingereicht, durch die das Höhenniveau des Baukörpers um 20 cm angehoben wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Bauantrag ökologischer Naturbadeteich im OT Berg
Der Bauantrag zu Errichtung eines ökologischen Naturbadeteichs lag dem Gremium in der Sitzung am 31.05.2022 bereits vor. Der Bauwerber reicht diesen nun nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt leicht abgeändert bezogen auf die Lage und die Größe ein.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
GR Orterer von der Abstimmung ausgeschlossen.
Voranfrage Ersatzbau Wohnhausteil OT Mühle
Im Ortsteil Mühle soll ein Ersatzbau für den Wohnhausteil eines landwirtschaftlichen Anwesens errichtet werden. Im Gegensatz zum Bestandsgebäude soll beim Neubau der Dachfirst zum landwirtschaftlichen Gebäudeteil die gleiche Firsthöhe erhalten. Dadurch ergibt sich eine Traufwandhöhe von 6,65m und somit eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung.
Isolierte Befreiung Bebauungsplan Kircheggarten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kircheggarten möchte ein Bauwerber einen Carport und einen Holzschuppen errichten.
Da dies außerhalb der im Bebauungsplan vorgesehenen Baufenster erfolgen soll bedarf es einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan. Die Nebengebäude wären im unbeplanten Innenbereich nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteil die Genehmigung zur isolierten Befreiung vom Bebauungsplan Kircheggarten zur Errichtung der beiden Nebengebäude.
Stromversorgungvertrag
Der bestehende Stromversorgungsvertrag der Gemeinde läuft zum 31.12.2022 aus. Der Strommarkt ist derzeit sehr schwierig. Im Oktober wurden drei regionale Versorgungsunternehmen angeschrieben. Es erfolgte nur von der 17er Oberlandenergie ein Angebot. Der Preis liegt bei 54,09 ct7kWh in 2023 und 36.362 ct/kWh in 2024 je netto pro Kilowattstunde. Der Preis für 2023 wird sich durch die kürzlich vom Bundestag beschlossene Strompreisbremse reduzieren.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Strombesorgungsvertrag mit der 17er Oberlandenergie GmbH für die Jahre 2023 und 2024
Kauf Tablet-PCs Digitalpakt Schule
Im Rahmen des Förderprogramm „Digitales Klassenzimmer“ war noch ein Förderkontingent für die Grundschule Jachenau frei. In Abstimmung mit dem Lehrkörper wurde die Beschaffung eines Klassensatzes (20 Stk.) Tablet-PCs samt Tastatur und Ladekoffer für sinnvoll erachtet. Der Fördersatz des Programmes liegt bei 90 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Beschluss:
Es sollen 20 Tablet-PCs samt Tastatur, Schutzhüllen und ein Ladekoffer und 2 Fritzboxen für die Grundschule gekauft werden