
Niederschriften
Niederschriften
Niederschrift über die 55. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 06.05.2025
Haushalt 2025
Der Haushaltsentwurf 2025 wurde in der vorangegangenen Ausschusssitzung intensiv beraten. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet und in die Haushaltssatzung übernommen. Der Haushalt 2025 hat ein Gesamtvolumen von 2.512.976 Euro.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zu und genehmigt den Haushaltsplan 2025 mit dem Finanzplan für die Planungsjahre 2026 bis 2028 sowie den Stellenplan.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 schließt im Verwaltungshaushalt mit 2.078.156 Euro und im Vermögenshaushalt mit 434.820 Euro ab.
Aufhebung Bebauungsplan Setzplatz 1 und Setzplatz 2
In seiner Sitzung am 14.01.2025 hat der Gemeinderat die Aufhebung der beiden Bebauungspläne „Setzplatz 1“ und „Setzplatz 2“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurf ( § 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) fand vom 27.03.2025 bis zum 02.05.2025 statt. Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange wurden keine Einwände erhoben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der Bebauungspläne „Setzplatz 1“ und „Setzplatz 2“ um in den bisherigen Geltungsbereichen der beiden Bebauungsplänen eine Nachverdichtung nach den Maßgaben des § 34 BauGB (Innenbereich) zu ermöglichen.
GR Grünwald von der Beratung und Abstimmung wegen Befangenheit ausgeschlossen.
Tektur Bauantrag Sachenbach
Mit dem BA 2023/0027 wurde in Sachenbach der Umbau eines Bestandsgebäudes und darin die Nutzungsänderung von bestehenden Gästezimmern zu 2 Ferienwohnungen sowie der Einbau einer zusätzlichen Wohnung genehmigt. Zu diesem Bauantrag liegt ein Tekturantrag vor, mit dem die Änderung der Raumaufteilung sowie der Einbau eines Lichtelements hinter dem Zierbund im Giebeldreieck beantragt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Tekturantrag unter Abweichung des § 8 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des zurückgesetzten Lichtelements das gemeindliche Einvernehmen.
Bauantrag Erweiterung einer Abbundhalle OT Niggeln
Im Ortsteil Niggeln beantragt ein Bauwerber den Anbau an eine bestehende Abbundhalle. Diese soll um 12 Meter in westliche Richtung erweitert werden. Da die Fenster der Hallentore eine liegende Fenstergliederung haben erfordern diese eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteil dem Bauantrag zur Erweiterung der Halle unter Abweichung von § 8 Abs. 1 der Gewerbehalle bezüglich der Fenster in den Hallentoren das gemeindliche Einvernehmen.
2. BGM Danner und 3. BGM Kohlhauf wegen Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Termin Rechnungsprüfung
Als Termin für die örtliche Rechnungsprüfung schlägt die Verwaltung Mittwoch, den 11.06. um 14:00h vor.
Beschluss:
Die örtliche Rechnungsprüfung findet am 11.06.2025 um 14:00h statt. Diese führen neben dem Zweiten Bürgermeister danner als Leiter des Rechnungsprüfungsausschusses die Gemeinderäte Gudelius und Danner durch .
Reparaturarbeiten Laindlweg
Die Gemeinde hat die Bauträgerschaft für die Reparaturarbeiten an der Forststraße ins Laindl übernommen. Am 17.04. fand im Rathaus die Angebotseröffnung statt. Drei gültige Angebote wurden für die Arbeiten abgegeben. Die Vergabe erfolgt im nichtöffentlichen Sitzungsteil.
Isolierte Befreiung BBPlan Kircheggarten
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kircheggarten“ beantragt ein Hausbesitzer die Errichtung eines zweiten verfahrensfreien Nebengebäudes. Hierzu liegt eine Skizze des geplanten Carports mit einer Grundfläche von ca 45 m² vor. Da für das bestehende Nebengebäude eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn vorliegt kann das Gebäude als Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO errichtet werden. Da im Bebauungsplan nur ein Nebengebäude zulässig ist beantragt der Bauwerber eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan zur Errichtung eines zweiten Nebengebäudes.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Befreiung von Punkt 5.1 des Bebauungsplan „Kircheggarten“ zur Errichtung eines zweiten Nebengebäudes im Freistellungsverfahren.
Niederschrift über die 51. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 14.01.2025
Aufhebung Bebauungsplan Setzplatz 1 und 2
Die Hausnummern Setzplatz 9, 22 und 24 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Setzplatz 1“, Die Hausnummern Setzplatz 26 (unbebaut), Setzplatz 28 (unbebaut), und Setzplatz 30,32 und 34 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Setzplatz 2“. Der restliche Ortsteil Setzplatz ist nicht überplant und liegt im Innenbereich. In den Geltungsbereichen der beiden Bebauungspläne „Setzplatz 1 und 2“ soll eine Nachverdichtung ermöglicht werden. Die beiden Bebauungspläne sollen aufgehoben werden um eine Bebauung nach 34 BauGB unter den Maßgaben der Ortsgestaltungssatzung zu ermöglichen. Da die beiden unbebauten Parzellen die Hauptprofiteure der Aufhebung der Satzung sind, sollen die Planungskosten durch diese mittels städtebaulichen Vertrag je hälftig getragen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung der beiden Bebauungspläne „Setzplatz 1 und 2“ vorbehaltlich der Übernahme der Planungskosten durch die Eigentümer der beiden unbebauten Parzellen Fl.Nr. 259/3 und 259/4.
GRin Grünwald wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen.
Notarvertrag Geh- und Fahrtrecht Kircheggarten
Zwischen dem Eigentümer der Fl.Nr. 83/1 und der Gemeinde liegt ein Notarvertragsentwurf vor. In diesem wird der Fl.Nr. 83/1 auf der Fl.Nr. 83/3 ein Geh- und fahrtrecht eingeräumt. Im Gegenzug wird der Gemeinde eine ca. 13 qm große Einfahrtstrompete verkauft sowie eine Straßenentwässerungsrigole auf der Fl.Nr. 83/1 geduldet.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Notarvertragsentwurf vom 14.01.2025 und ermächtigt den Bürgermeister diesen notariell zu beurkunden.
Vergabe Hausnummer Setzplatz
Der Grundeigentümer der Fl.Nr. 256/11 beantragt für den genehmigten Bauplan auf dem Grundtsück eine Hausnummer.
Beschluss:
Das zu errichtende Gebäude erhält die Hausnummer „Setzplatz 6“.
Jahresrechnung 2023
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2023 wurde am 20.11.2024 rechtskräftig abgeschlossen. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat erläutert und von diesem geprüft. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon mit einem früheren Gemeinderatsbeschuss erfolgt ist, hiermit nach Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses
Verwaltungshaushalt
Bereinigte Sollausgaben: 2.221.416,57 €
Bereinigte Solleinnahmen: 2.221.416,57 €
Vermögenshaushalt
Bereinigte Sollausgabe: 785.184,62 €
Bereinigte Solleinnahmen: 785.184,62 €
Gesamthaushalt
Bereinigte Sollausgaben: 3.006.601,19 €
Bereinigte Solleinnahmen: 3.006.601,19 €
Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Verwahrgelder und Vorschüsse
Unerledigte Verwahrgelder: 546.454,74 €
Unerledigte Vorschüsse: 1.177.234,67 €
Stand der Rücklagen und der Schulden
Rücklagen
Stand zum 01.01.2023: 1.929.935,- €
Abgänge: 87.888,-
Zugänge: 39.970,-€
Stand zum 31.12.2023: 1.882.016,- €
Schulden
Stand zum 01.01.2023: 1.479.554,- €
Aufnahmen: 0,00 €
Tilgungen: 74.544,- €
Stand 31.12.2023: 1.405.010,- €
Verlängerung Pachtverträge Wertstoffhof
Am gemeindlichen Wertstoffhof sind 4 Parzellen verpachtet. Die Pachtverträge hatten ein Laufzeit von 3 Jahren und sind zum 31.12.2024 ausgelaufen. Ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf der Gemeinde ist vorhanden. Es ist kein zusätzliche Interessent auf die Gemeinde zugekommen.
Beschluss:
Die Pachtverträge sollen mit den 4 bisherigen Pächtern um weitere 3 Jahre zu gleichen Konditionen verlängert werden
Niederschrift über die 49. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 05.11.2024
Kostenvereinbarung Hochwasserschutz „Große Laine“
Dem Gemeinderat liegt die von der Regierung von Oberbayern geprüfte und genehmigte „Kostenvereinbarung zum Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen an der großen und kleinen Laine“ des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 2.900.000 € geschätzt. Darin enthalten sind Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von 1.300.000 €. An den umlagefähigen Kosten der Verbesserung des Hochwasserschutzes in Höhe von 1.600.000 € muss sich die Gemeinde mit 30 %, also 480.000, - beteiligen. Diese werden in den Haushaltsjahren 2026 – 2028 mit jeweils 160.000 € zahlungswirksam. Falls das bei der Gerinneaufweitung anfallende Material geeignet ist soll dieses am Wertstoffhof zwischengelagert und für Wegebaumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dadurch könnten sich die Transportkosten reduzieren.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt die „Kostvereinbarung zum Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen an der großen und kleinen Laine“ im Entwurf vom September 2024 mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim mit einer Gemeindebeteiligung über 480.000, -, verteilt auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028, zu unterschreiben.
Neuer Loipenplan
Da die Loipenabschnitte nach Leger und die Rotwandloipe bis auf weiteres nicht mehr gespurt werden dürfen muss der Loipenplan aktualisiert werden. Da überall beide Techniken gespurt werden soll aus Übersichtlichkeitsgründen die Skating- und die Klassik-Loipe nicht mehr separat dargestellt werden. Der Loipenplan soll gemäß vorliegendem Entwurf überarbeitet und in digitaler Form sowie als Tafeln an den Haupteinstiegsstellen beschafft werden.
Heimatinfo – App
Dem Gemeinderat wird durch die Firma Cosmema die Heimatinfo-App. Angeboten. Durch diese könnte die Kommunikation der Bevölkerung mit der Gemeinde oder auch mit und unter den Vereinen zusammengefasst werden. Die Kosten in Höhe von einmalig 2998 € sowie 155 € p.M. netto erschienen dem Gemeinderat gegenüber dem Nutzen sehr hoch. Außerdem soll in näherer Zukunft durch die Umstellung der elektronischen Gästekarte eine kostenlose landkreisweite App zur Verfügung gestellt werden. Diese App wird die gleichen Funktionen bieten um die Gemeinde darzustellen. Die Angebotene App soll deshalb nicht angeschafft werden.
Niederschrift über die 47. Sitzung des Gemeinderates Jachenau vom 17.09.2024
Bauantrag Wohnhaus mit 3 WE im OT Setzplatz
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Setzplatz 2“ liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses vor. Der Bauwerber beantragt 4 Abweichungen von den Vorgaben des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2003 und ist dadurch nicht im Freistellungsverfahren. Alle beantragten Abweichungen entsprechen den Maßgaben der aktuellen Ortsgestaltungssatzung.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag unter Abweichung der Punkte 3.3 (Wandhöhe 6,5m statt 6,3m), 3.8 (Balkontiefe 1,25m statt 1,10m), 3.10 (3 Wohneinheiten statt 2) und 6.1 (Dachneigung 28° statt 25°) des Bebauungsplanes „Setzplatz 2“ das gemeindliche Einvernehmen.
Friedhofssatzung
Da auf dem Friedhof Urnengräber ermöglicht werden sollen wurde die Friedhofssatzung überarbeitet. Dadurch können neben den Einzel- und Familiengräbern künftig auch Urnengräber mit einer Abmessung von 0,9m * 0,6m erworben werden.
Beschluss:
Die Friedhofssatzung wird in der Fassung vom 17.09.2024 beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft
Friedhofsgebührensatzung
Zur Friedhofssatzung ist auch die Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung erforderlich. Es wurden Gebühren für die Urnengräber festgelegt. Die Gebühren für die Einzel- und Familiengräber wurde moderat angehoben.
Beschluss:
Die Friedhofsgebührensatzung wird in der Fassung vom 17.09.2024 beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Wasserpreis – Wassergebührensatzung
Der Wasserpreis wurde für die Jahre 2020 – 2023 nachkalkuliert und für die Jahre 2024 – 2027 neu kalkuliert. Aus der Kalkulation ergibt sich zur Kostendeckung der Wasserversorgung ein erforderlicher Wasserpreis von 1,00 € je Kubikmeter.
Beschluss:
Die 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgung wird in der Fassung vom 17.09.2024 beschloss und tritt zum 01.10.2024 in Kraft.
DAV Mitfahrerbankerl
Der deutsche Alpenverein macht ein Projekt „Mitfahrerbankerl“ zur Vermeidung von Individualverkehr. Es sollen an stark frequentierten Wanderparkplätzen „Mitfahrerbankerl“ aufgestellt werden. Auf diese sollen sich Personensetzen, die von anderen Wanderern mitgenommen werden möchten. Die Anschaffung und den Unterhalt übernimmt der DAV.
Beschluss:
Es soll testweise eine Bank am Schützenhausparkplatz aufgestellt werden. Wenn diese gut angenommen wird können noch weitere Standort gesucht werden.
Austausch Holz Eisplatzbande
Für die Erneuerung der Bande am Eisplatz liegt ein Angebot für das Holz über € 4.620,51 brutto vor. Der Preis entspricht einem Kubikmeterpreis von 330 € für die Rohware.
Beschluss:
Das Holz zur Erneuerung der Bande am Eisplatz soll für € 4620,51 gem. dem vorliegenden Angebot gekauft werden.
Kommunalwahl am 08.03.2026
Bürgermeister Rauchenberger gibt den Termin für die Kommunalwahl 2026 bekannt. Diese findet am 08.03.2026 statt.