Walchensee, © Sonja Eichbichler
Landschaftsschutzgebiet Walchensee
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Landschaftsschutzgebiet Walchensee

Liebe Urlaubsgäste, Naherholungssuchende und Einheimische,

das gesamte Walchenseegebiet mit allen Badestränden und Uferzonen ist in seiner Landschaft, Wasserqualität, Flora und Fauna einzigartig und als Landschaftsschutzgebiet geschützt.

Um diese einzigartige Landschaft zu schützen gibt es Verordnungen. Insbesonders soll so der Lebensraum für Tier- und Pflanzenwelt im Wasser, wie auch an den Uferzonen und des Bergwaldes erhalten und gesichert werden. Es soll somit auch das außergewöhnliche und naturbelassene Landschaftsbild bewahrt werden.

Damit diese phänomenale Landschaft auch für die nächsten Generationen erhalten bleibt, wurden  Landschafts-, Wasserrechtsverordnungen und - Verbote bestimmt.

Wir bitten Sie deshalb:

  1. Beachten Sie das Halte- und Parkverbot entlang des Südufers und der B11 zwischen Urfeld und Walchensee. Alle Rettungswege müssen frei bleiben.
  2. Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen.
  3. Campen und übernachten Sie nicht im Freien.
  4. Nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit nach Hause.
  5. Entfachen Sie keine offenen Flammen und grillen Sie nicht.
  6. Lassen Sie Ihren Hund nicht im See schwimmen
  7. Die Straße entlang des Südufers ist mautpflichtig. Dort ist das Parken nur auf ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.
  8. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr gilt am ganzen See ein Nachtparkverbot.
  9. Bitte pflücken und graben Sie keine Pflanzen aus.
  10. Lagern Sie Ihr Boot außerhalb von Bootsliegeplätzen  nicht länger als einen Tag.
  11. Für die Sicherheit der Badegäste ist jeweils vom 15.3. bis 15.9. in den Buchten bei Walchensee und Niedernach eine segel- und surffreie Zone ausgewiesen.
  12. Bringen Sie keine Reinigungsmittel in den See.
  13. Lassen Sie keine Drohne, Drachen und Modellflugzeuge fliegen, um den Freiflug für Vögel zu gewährleisten.
  14. Die Insel Sassau ist Naturschutzgebiet. Dort gilt im Abstand bis zu 50 Meter von der Insel ein Befahrungs-, Anlande- und Betretungsverbot.

Genauere Informationen erhalten Sie unter:

Der Walchensee


Quellen:
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen:
Sachgebiet 31: Wasser und Boden
Sachgebiet 35: Umwelt, Untere Naturschutzbehörde